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ALLGE­MEINE GE­SCHÄFTS­BEDING­UNGEN DER TELL ROTH GMBH & CO. KG

1. Geltung
Bestellungen von Unternehmen, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder eines öffentlich-rechtlichen Sondervermögens (nachfolgend auch „Auftraggeber“ genannt) werden von uns (nachfolgend auch „Auftragnehmer“ genannt) ausschließlich auf der Basis nachfolgender Bedingungen, die auch auf alle nachfolgenden Geschäfte Anwendung finden, ohne dass hierauf noch einmal gesondert verwiesen werden muss, abgewickelt. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine Bedingungen wird hiermit widersprochen. Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung durch den Auftraggeber gelten diese Bedingungen als angenommen, selbst wenn der Auftraggeber zuvor auf seine Bedingungen verwiesen hat. Geschäftsbedingungen des Auftraggebers bedürfen zu ihrer Wirkung unsere schriftliche Zustimmung. Aus der Ausführung eines erteilten Auftrags kann die Wirksamkeit anderslautender Bedingungen des Auftraggebers nicht abgeleitet werden. Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Bestimmungen Abweichungen ergeben, gelten für die Rechtsbeziehungen zum Auftraggeber ausschließlich die gesetzlichen Bestimmungen.

2. Vertragsabschluss
2.1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Bestellungen des Auftraggebers werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch Lieferschein oder Rechnung) verbindlich.
2.2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sowie getroffener Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt hat. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.
2.3. Die in den Prospekten und Angeboten enthaltenen Angaben und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte. Bestimmte Produkteigenschaften werden damit nicht zugesichert.
2.4. Unsere Mitarbeiter sind zum Abschluss von Verträgen nicht bevollmächtigt.

3. Vertragszweck
Der Kunde darf den Mietgegenstand nur zum vereinbarten Zweck und am selben Ort benutzen.

4. Preis-, Rechnungsstellung
4.1. Die vereinbarten Preise verstehen sich ab Werk oder Lager des Verkäufers, zzgl. bzw. inkl. der gültigen Umsatzsteuer. Soll die Ware durch uns versichert werden, werden die dadurch entstehenden Kosten dem Auftraggeber belastet.
4.2. Ist zu einem Produkt oder einer Leistung ein darauf bezogener Service vereinbart, muss im Auftrag hierauf ausdrücklich verwiesen worden sein und der Umfang der Serviceleistung beschrieben sein.
4.3. Sofern es in der individuellen Bestätigung nicht anders vermerkt ist, werden alle von der Firma Tell Roth GmbH & Co. KG angebotenen bzw. bereit gestellten Getränke nach der Veranstaltung nach verbrauchter Menge dem Kunden in Rechnung gestellt.
4.4. Das Personal, welches im Angebot bzw. in der Bestätigung genannt wird, wird grundsätzlich bei jeder Veranstaltung nach tatsächlich geleisteten Stunden (ab Standort Isenbüttel, bis Standort Isenbüttel), sofern im Angebot oder der Bestätigung nicht anders vereinbart, abgerechnet.
4.5. Der vereinbarte Preis ist nur für den bestätigten Auftrag gültig. Ist ein bestimmter Verkaufspreis nicht ausdrücklich vereinbart worden, so gilt im Zweifel am Tag des Vertragsabschlusses unser gültiger Listenpreis.

5. Lieferung und Versand
5.1. Der Versand erfolgt ab Werk, unversichert und ohne unsere Gewähr für die Auswahl der günstigsten Versandart.
5.2. Die Gefahr geht auf den Auftraggeber über, wenn die Ware dem mit dem Transport beauftragten Transporteur übergeben wird. Dies gilt auch für den Transport durch unsere Mitarbeiter, jedoch nicht, wenn eine vereinbarte Serviceleistung die weitere Bearbeitung oder Darbietung unserer Ware beinhaltet.
5.3. Verzögert sich die Versendung bzw. die Abholung bestellter Ware aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr spätestens mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Auftraggeber auf diesen über.
5.4. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind keine Fixtermine soweit nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.5. Für die Einhaltung der Lieferzeiten ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk durch uns maßgebend. Verzögerungen durch den Transporteur gehen nicht zu unseren Lasten.
5.6. Eine Lieferung von Speisen (ggf. incl. Rechauds) beinhaltet gleichzeitig den Aufbau der Speisen bei dem Kunden. Hier ist der Service „Aufbau der Speisen“ im Lieferpreis inklusive.
5.7. Beinhaltet ein Auftrag neben Speisen (incl. Rechauds) weiteres Equipment so gilt die Anlieferung durch Fa. Tell Roth GmbH & Co. KG bis „Bordsteinkante“ der angegebenen Lieferanschrift. Wir behalten uns vor Auf- und Abbau, sowie Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen.
5.8. Ereignisse höherer Gewalt, die die Erfüllungen unserer Verpflichtungen behindern, berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben oder vom Vertrag zurück zu treten. Der Auftraggeber kann von uns, unter angemessener Fristsetzung die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern.
5.9. Teilleistungen können vom Verkäufer gesondert in Rechnung gestellt werden.

6. Zahlungsbedingungen
6.1. Wir behalten uns vor 14 Tage vor der gebuchten Veranstaltung 70% der Auftragssumme in Rechnung zu stelle
6.2. Unsere Forderungen sind ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 10 Tagen, gerechnet ab Erhalt der Ware.
6.3. Ist ein Skonto vereinbart worden, so ist die Gutschrift des gezahlten Betrages auf unseren Konten für die Einhaltung der Skontofrist maßgeblich.
6.4. Wird nach Vertragsabschluss eine erhebliche Gefährdung des Anspruchs auf die uns zustehende Gegenleistung erkennbar, so können wir die Leistung verweigern, vom Vertrag zurücktreten, oder eine Vorauszahlung für einen Teil oder den gesamten Auftrag verlangen.
6.5. Nach der Auslieferung der Ware sind wir im Falle einer erheblichen Gefährdung des Anspruches auf die uns zustehende Gegenleistung berechtigt, die Ware nach vorheriger Ankündigung zurückzunehmen und hierzu ggf. die Räume des Auftraggebers zu betreten, und die Ware in unseren Besitz zu nehmen.
Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Der Auftraggeber kann die Herausgabeverpflichtung durch Stellung einer Sicherheitsleistung in Höhe unseres Zahlungsanspruches abwenden.
6.6. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, können wir nach Mitteilung an den Auftraggeber die Erfüllung weiterer Verpflichtungen, auch aus anderen Verträgen, bis zum Erhalt der Zahlung, einstellen.

7. Bestellung / Stornierung
7.1. Die entgültige Personenzahl für eine Bestellung ist der Firma Tell Roth GmbH & Co. KG spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Diese Zahl gilt als Abrechnungsgrundlage. Kommen mehr Gäste als angemeldet, wird die tatsächliche Personenzahl abgerechnet.
7.2. Bei der Stornierung von bereits erteilten Gesamtaufträgen berechnen wir
– 14 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 25 %
– 7 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 50 %
– 4 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 75 %
– 2 Tage vor dem vereinbarten Liefertermin 90 %
7.3 Änderungen verschiedener Art werden bei Aufträgen > 500,-€ netto bis zu 14 Werktagen vor Ihrer Veranstaltung kostenfrei von uns bearbeitet. Bitte haben Sie Verständnis dafür dass wir aus organisatorischen Gründen Änderungen jeder Art ab 14 Werktagen vor der Veranstaltung bis zum Tag Ihrer Veranstaltung je Änderung mit einem Bearbeitungspreis von 100,-€ brutto in Rechnung stellen.
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen.

8. Eigentumsvorbehalt
8.1. An den von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Auftraggeber, einschließlich der künftig entstehenden Forderungen, voll beglichen ist.
8.2. Die Waren dürfen nur im ordentlichen Geschäftsgang veräußert werden. Die Berechtigung der Veräußerung erlischt bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Auftraggebers.
8.3. Die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung unserer Ware ist unzulässig. Bei Pfändungen, Beschlagnahmungen oder ähnlichen Maßnahmen durch Dritte, sind wir unverzüglich zu benachrichtigen.

9. Mietpreis – Mieteinheit, Übergabe / Rückgabe
Alle aufgeführten Mietpreise beziehen sich auf eine Mieteinheit von maximal 3 Tagen ohne Sonn- und Feiertagen. Die Transporttage (Lieferung und Rückgabe) gelten als jeweils ganzen Tag. Nimmt der Kunde die Ware über eine Mieteinheit hinaus in Anspruch, sind wir berechtigt, eine Gebühr in voller Höhe zu erheben. Der Kunde ist zur Rückgabe des Mietgegenstandes innerhalb der vereinbarten Mieteinheit verpflichtet. Ansonsten muss er die Ersatzkosten in vollem Umfang tragen.

10. Rügeobliegenheiten
10.1. Handelt es sich bei dem Vertrag um einen beiderseitigen Handelskauf, so dass § 377 HGB bzw. die §§ 381, 377 HGB anwendbar sind, so wird laut den dort bestimmten Rügefristen folgendes vereinbart: Erkennbare Mängel hat uns der Auftraggeber in Textform, und bei verzehrfertigen Produkten unverzüglich, und bei anderen Waren spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Anlieferung, anzuzeigen. Verborgene Mängel sind ebenfalls in Textform innerhalb von 3 Werktagen anzuzeigen. Im übrigen richten sich die Voraussetzungen und Folgen einer verspäteten Mängelrüge nach den o.g. gesetzlichen Bestimmungen.
10.2.Versäumt der Auftraggeber im Rahmen eines beiderseitigen Handelsgeschäftes eine nach den Bestimmungen des § 377 oder der §§ 377, 381 HGB rechtzeitige Mängelrüge, so führt dies auch zum Ausschluss der in Folge des Mangels entstandenen bestehenden deliktischen Ansprüche des Auftraggebers. Dies gilt nicht, wenn die Ansprüche auf einem zumindest grob fahrlässigen Verhalten des Auftraggebers beruhen. Ferner gilt der Ausschluss nicht für Ansprüche, die auf das Produkthaftungsgesetz gestützt werden oder die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit eines Menschen beruhen.

11. Mängel, Gewährleistung und Haftung
11.1. Bitte überprüfen Sie Equipment, Speisen und Getränke bei Ankunft auf eventuelle Mängel, Mengendifferenzen etc. und zeigen diese sofort an. Sollte keine Beanstandung der Ware nach Eintreffen stattfinden, gilt die Lieferung als angenommen und ist zur vollen Zahlung gültig.
11.2. Unsere Gewährleistung für Sachmängel beschränkt sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Nacherfüllung (Nachlieferung, Nachbesserung), Rücktritt oder Minderung (Preisherabsetzung). Schadenersatz für durch uns zu vertretene Sachmängel, verursachte Schäden leisten wir im Rahmen der vertraglichen Haftung nur in folgenden Fällen:
a) Der Sachmangel ist von uns in Folge Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten.
b) Für die schadensverursachende Ware wurde von uns eine besondere, über eine Beschaffenheitsvereinbarung hinausgehende vertragliche Zusicherung oder Garantie abgegeben.
c) Der gegen uns gerichtete Schadensersatzanspruch beruht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit eines Menschen.
11.3. Der Kunde ist, sofern keine Gegenabsprache getroffen wurde, verpflichtet, den Mietgegenstand auf eigene Kosten gegen alle Risiken zu versichern und uns zu informieren, wenn der Mietgegenstand beschädigt / reparaturbedürftig ist sowie alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Benutzung der Mietobjektes auf seine Kosten einzuholen.
11.4. Gibt der Kunde die Mietsache nicht oder beschädigt zurück, so ist dieser zum Schadenersatz verpflichtet. Ferner muss der Mieter den Mietzins für die Ware so lange tragen, bis die beschädigte Sache wiederhergestellt ist oder für entsprechenden Ersatz gesorgt wurde.
11.5. Es bleibt der Firma Tell Roth GmbH & Co. KG vorbehalten, alle von uns gestellten Mietobjekte jederzeit zu besichtigen, zurückzunehmen oder notwendige Maßnahmen zu seiner Erhaltung zu treffen, sofern die Gefahr der Beschädigung oder des Verlustes besteht.
11.6. Für Verlust oder Beschädigung an dem Eigentum oder den Räumlichkeiten der Firma Tell Roth GmbH & Co. KG durch den Veranstalter, seine Gäste oder von ihm engagierten Künstlern haftet uneingeschränkt der Veranstalter.
11.7. Der Veranstalter hat sich an alle rechtlichen und sonstigen öffentlichen Vorschriften zu halten. Um alle eventuell benötigten Genehmigungen, Abrechnungen von z.B. GEMA Gebühren und sonstigen Auflagen, hat sich der Veranstalter selbst zu kümmern. Das Abbrennen von Feuerwerken auf dem Grundstück der Tell Roth GmbH & Co. KG ist ausschließlich erst nach schriftlicher Genehmigung des Landkreis Gifhorn nur durch zugelassene Pyrotechniker möglich . Die schriftliche Genehmigung des Feuerwerkes muss vor Veranstaltungsbeginn der Firma Tell Roth GmbH & Co. KG vorgelegt werden.
11.8. Sollte es nötig sein, eine Sonderreinigung durchzuführen, um eine außerordentliche Verschmutzung zu beseitigen, wird eine Gebühr von mind. 150,-€ Brutto pro Vorfall erhoben. Die Gebühr wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Die Benutzung von Konfetti und Reis innerhalb unserer Räumlichkeiten sowie auf dem Grundstück der Firma Tell Roth GmbH & Co. KG ist nicht gestattet.

12. Verjährung
12.1. Die Verjährungsfrist für die in § 437 BGB genannten Ansprüche, die auf Rechts- oder Sachmängeln beruht, beträgt vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmungen ein Jahr. Sofern gegen uns gerichtete Gewährleistungsansprüche Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, der Gesundheit, des Körpers oder der Freiheit eines Menschen zum Inhalt haben, bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen. Ferner bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen haben oder der Mangel von uns infolge Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten ist. Die gesetzlichen Verjährungsfristen finden auch dann Anwendung, wenn wir hinsichtlich des konkreten Mangels eine vertragliche Garantie hinsichtlich Mangelfreiheit übernommen haben.
12.2. Die regelmäßige Verjährungsfrist wegen sonstiger gegen uns gerichteter Ansprüche, die nicht auf einer Haftung für Rechts- oder Sachmängel beruht, beträgt 24 Monate. Dies gilt nicht, wenn gegen uns gerichtliche Ansprüche auf der Verletzung des Lebens, der Gesundheit, des Körpers oder der Freiheit eines Menschen beruhen, wenn unsere Haftung auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht, -oder wenn Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz gegen uns geltend gemacht werden. In diesen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Verjährungsfristen.
12.3. Die Bestimmungen der §§ 196 und 197 BGB bleiben unberührt.
12.4. Werden Lieferungen von uns im Rahmen der Gewährleistung ersetzt oder nachgebessert, so verlängert sich die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche auch für die nachgebesserten bzw. nachgelieferten Teile dadurch nicht. Die gesetzlichen Bestimmungen zur Hemmung und zum Neubeginn der Verjährung bleiben hiervon unberührt.
12.5. Für Folgeschäden eines Sachmangels ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund der Höhe nach für jeden Pflichtverstoß auf einen Betrag von 1.000.000,-Euro beschränkt, sofern wir eine für den Schadenfall dem Grunde nach eintrittspflichtige Haftpflichtversicherung mit einer für den Schadenfall zur Verfügung stehenden Versicherungssumme in Höhe von mindestens 1.000.000,-Euro nachweisen. Gleiches gilt für unsere Haftung für Schäden wegen einer schuldhaften Nebenpflichtverletzung. Treten im Rahmen eines Verkaufsvertrages oder eines sonstigen Geschäftes mehrere Schäden auf, die auf der selben Ursache beruhen, z.B. innerhalb eines Kaufvertrages, so gilt dies als einheitlicher Verstoß. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn unsere Haftung auf Vorsatz oder Arglist oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, für Ansprüche, für die wir vertraglich Garantie übernommen haben,für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit eines Menschen beruhen. Insoweit haften wir nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen der Höhe nach unbeschränkt.
12.6. Unsere Gewährleistung und Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen für Mängel, die auf Mängeln der vom Auftraggeber gelieferten Rezepturen, Materialien oder Erzeugnisse beruhen, es sei denn, dass die Mangelhaftigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Rezepturen, Materialien oder Erzeugnisse von uns in Folge grober Fahrlässigkeit nicht erkannt wurde. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn unsere Haftung auf Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit beruht. Dies gilt ferner nicht für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz, für Ansprüche, für die wir vertraglich Garantie übernommen haben, für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche, die auf- Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit eines Menschen beruhen. Insoweit bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.
12.7. Die vorstehenden Regelungen in Ziff. 12.1 bis 12.7 finden keinen Rückgriff des Auftraggebers gegen den Verkäufer nach den §§ 478,479 BGB bzw. dem § 651 BGB (Regress wegen eines bei einem Verbraucher aufgetretenen Mangels der Ware). Insoweit bleibt es bei den gesetzlichen Bestimmungen.

13. Besondere Produkthinweise
13.1. Geringfügige Änderungen in unserem Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.
13.2. Frische und geräucherte Fleisch- und Wurstwaren, sowie sonstige für den Verzehr bestimmte Lebensmittel sind sofort nach Erhalt auszupacken und im Sommer in luftdicht gekühlten Räumen, im Winter frostfrei zu lagern. Konserven sind stets gekühlt zu lagern und vor Feuchtigkeit zu schützen. Tiefgekühlte Ware darf eine Lagertemperatur von -18°C nicht überschreiten. Die Haltbarkeitsdauer ergibt sich aus unserer Preisliste, den Produktpässen bzw. weiteren Produktunterlagen. Sie setzt eine sachgemäße Lagerung voraus.
13.3. Warm angelieferte Speisen und Produkte sind für den sofortigen Verzehr bestimmt. Eine darüber hinaus gehende Verwendung bzw. Weiterverwendung schließt eine Haftung aus. Gelieferte oder vor Ort zubereitete Heißgetränke können kurzfristig oder vorübergehend die normale Verzehr- bzw. Genusstemperatur überschreiten und berechtigen nicht zu einem haftbaren Mangel.
13.4. Abgepackte Waren werden von uns ohne Preisauszeichnung geliefert. Der Auftraggeber hat darauf zu achten, dass sie entsprechend der Verordnung über Preisangaben ausgezeichnet werden.
13.5. Bei Bereitstellung unserer bzw. angemieteter Gerätschaften wird von uns keine Haftung für dessen Funktionstüchtigkeit, sowie deren Geräte-bzw. Produkteigenschaften übernommen.
Mit der Bereitstellung von Gerätschaften, Zubehör, Geschirr, Dekorationsmaterial und ähnliches, geht auf den Auftragnehmer ein Pfandrecht über.
13.6. Mit Servicepersonal getroffene Vereinbarungen, Nebenabsprachen bzw. Aussagen gelten als unwirksam bzw. nicht getroffen und schließen eine Haftung aus, soweit diese nicht in Schriftform von der Geschäftsleitung oder dazu berechtigten Personen bestätigt wurden.

14. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1. Erfüllungsort für die Vertragspflichten beider Vertragsteile ist unser Geschäftssitz (Isenbüttel).
14.2. Für alle Klagen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses ist ausschließlich das für unseren Geschäftssitz (Isenbüttel) zuständige Amts-oder Landgericht zuständig. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks, Wechseln und Lastschriftverfahren. Wir sind jedoch berechtigt auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
14.3 .Für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses gilt deutsches Recht mit der Maßgabe, dass die Vorschriften des Wiener-UN Übereinkommens vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf keine Anwendung finden.

15. Hygiene-Verordnung
Wir halten uns an die für uns verpflichtende deutsche Hygiene-Verordnung ( HACCP) und packen daher keine übrig gebliebenen Speisen von unseren Buffets zur Mitnahme ein.

16. Vorrang
Wir liefern und vermieten ausschließlich auf der Grundlage unserer allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich mit uns vereinbart wurden.

17. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall soll eine Bestimmung gelten, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Ziel möglichst nahe kommt.
Isenbüttel, im Mai 2018

Die Geschäftsleitung
Tell Roth GmbH & Co. KG