ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER TELL ROTH GMBH & CO. KG
1. Geltungsbereich
Die Angebote, Leistungen und Lieferungen der Tell Roth GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Die AGB sind wesentlicher Bestandteil aller Verträge. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde diese AGB an. Abweichende Bedingungen unserer Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, dass wir uns im Einzelfall schriftlich mit diesen einverstanden erklären.
2. Vertragsabschluss
2.1. Bis zur Auftragsannahme sind alle Angebote freibleibend. Bestellungen des Kunden werden erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (auch Lieferschein oder Rechnung) verbindlich.
2.2. Die in den Prospekten und Angeboten enthaltenen Angaben und Leistungsbeschreibungen sind branchenübliche Näherungswerte. Bestimmte Produkteigenschaften werden damit nicht zugesichert.
2.3. Unsere Mitarbeiter sind zum Abschluss von Verträgen nicht bevollmächtigt. Mit Servicepersonal getroffene Vereinbarungen, Nebenabsprachen sind unwirksam, soweit sie nicht von der Geschäftsführung nachträglich genehmigt werden.
3. Preis-, Rechnungsstellung
3.1. Gegenüber gewerblich tätigen Auftraggebern sind alle Preise zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu verstehen. Bruttopreise gegenüber nicht gewerblich tätigen natürlichen Personen enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gilt der zum Datum der Rechnungslegung gültige Mehrwertsteuersatz.
3.2. Ist zu einem Produkt oder einer Leistung ein darauf bezogener Service vereinbart, muss im Auftrag hierauf ausdrücklich verwiesen worden sein und der Umfang der Serviceleistung beschrieben sein.
3.3. Sofern es in der individuellen Bestätigung nicht anders vermerkt ist, werden alle von der Firma Tell Roth GmbH & Co. KG angebotenen bzw. bereitgestellten Getränke nach der Veranstaltung nach verbrauchter Menge dem Kunden in Rechnung gestellt.
3.4. Das Personal, welches im Angebot bzw. in der Bestätigung genannt wird, wird grundsätzlich bei jeder Veranstaltung nach tatsächlich geleisteten Stunden (ab Standort Isenbüttel, bis Standort Isenbüttel), sofern im Angebot oder der Bestätigung nicht anders vereinbart, abgerechnet.
3.5. Der vereinbarte Preis ist nur für den bestätigten Auftrag gültig. Ist ein bestimmter Preis für eine Leistung nicht ausdrücklich vereinbart worden, so gilt im Zweifel am Tag des Vertragsabschlusses unser gültiger Listenpreis.
3.6. Bei einer Überschreitung des Zeitraumes von vier Monaten zwischen Vertragsschluss und Veranstaltungsbeginn, behält sich die Tell Roth GmbH & Co. KG das Recht vor, eine Preisänderung vorzunehmen, soweit sich ab Auftragserteilung Löhne oder Kosten um mehr als 5 % erhöht haben.
3.7. Für das wiederholte Ausstellen einer Rechnung an einen korrigierten Rechnungsempfänger wird eine Bearbeitungsgebühr von 25,00 € erhoben.
4. Lieferung, Transport und Gefahrenübergang
4.1. Der Kunde trägt die Transportkosten für Anlieferung und Rücktransport sowie Be- und Entladezeiten für die Veranstaltung. Wird hierüber keine gesonderte Vereinbarung getroffen, werden die Kosten des Transportes zu den Stundensätzen aus den jeweils gültigen Preislisten berechnet.
4.2. Bei Lieferung von Waren, Speisen oder Mietgegenständen an einen Veranstaltungsort geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung auf den Kunden über, sobald der Liefergegenstand dem mit dem Transport beauftragten Spediteur oder bei Transport mit eigenen Fahrzeugen, den hiermit beauftragten Mitarbeiter übergeben wurde. Bei Verträgen mit Verbrauchern erfolgt der Gefahrenübergang mit Übergabe an den Kunden.
4.3. Beinhaltet ein Auftrag neben Speisen (inkl. Rechauds) weiteres Equipment, so gilt die Anlieferung durch Fa. Tell Roth GmbH & Co. KG bis „Bordsteinkante“ der angegebenen Lieferanschrift. Wir behalten uns vor, Auf- und Abbau, sowie Be- und Entladezeiten nach gesondertem Aufwand zu berechnen.
4.4. Waren, Speisen und Mietgegenstände sind vom Kunden bei Übergabe zu prüfen. Festgestellte Mängel und Fehlmengen sind unverzüglich ggf. auch telefonisch anzuzeigen, damit Abhilfe geschaffen werden kann. Erfolgt keine Anzeige, gilt die Lieferung als vertragsgerecht durch den Kunden genehmigt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Wir behalten uns vor, 14 Tage vor der gebuchten Veranstaltung bis zu 70% der Auftragssumme in Rechnung zu stellen. Erfolgt kein Ausgleich innerhalb der in der Rechnung genannten Frist, ist Tell Roth GmbH & Co. KG berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatzansprüche geltend zu machen.
5.2. Unsere Forderungen sind ohne Abzüge zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungslegung.
5.3. Ist ein Skonto vereinbart worden, so ist die Gutschrift des gezahlten Betrages auf unseren Konten für die Einhaltung der Skontofrist maßgeblich.
5.4. Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers, können wir nach Mitteilung an den Auftraggeber die Erfüllung weiterer Verpflichtungen, auch aus anderen Verträgen, bis zum Erhalt der Zahlung, einstellen.
5.5. Bei Kunden aus einem Nicht-EU-Land akzeptieren wir nur 100% Vorauszahlung. Als Bestellgarantie benötigen wir die Kreditkartendetails des Auftraggebers. Die Kreditkarte wird nur im Falle einer ausbleibenden Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung belastet.
6. Bestellung / Stornierung
6.1. Die endgültige Personenzahl für eine Bestellung ist der Firma Tell Roth GmbH & Co. KG spätestens 14 Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Diese Zahl gilt als Abrechnungsgrundlage. Kommen mehr Gäste als angemeldet, wird die tatsächliche Personenzahl abgerechnet.
6.2. Kündigt der Auftraggeber einen Vertrag, berechnet die Tell Roth GmbH & Co. KG nachfolgende Stornobeträge von der Vertragssumme:
– 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 25 %
– 7 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 50 %
– 4 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 75 %
– 2 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin 90 %
Bei Stornierungen am Liefertag behalten wir uns vor, bis zu 100% des Auftragswertes in Rechnung zu stellen. Das Recht des Auftraggebers zum Nachweis eines geringeren Schadens, bleibt unberührt.
6.3. Für die Räumlichkeiten im Feierwerk Isenbüttel fällt eine Anzahlung von 750,- € an, die bei Terminreservierung in Rechnung gestellt wird. Bei Stornierung der Veranstaltung wird diese Anzahlung nicht erstattet. Bei Terminverschiebung in den gleichen Räumlichkeiten im Feierwerk in Isenbüttel, bis 12 Wochen vorher, wird die Anzahlung angerechnet.
7. Schadensersatz
7.1. Entstehen bei der Veranstaltung des Kunden an Gegenständen, die von der Tell Roth GmbH & Co. KG zur Verfügung gestellt werden, insbesondere an Mobiliar, Geschirr oder Gläsern, Schäden, ist der Kunde zum Schadensersatz verpflichtet. Bruch und Schwund sind nach dem Neuwert zu ersetzen. Der Kunde hat das Recht keinen oder einen geringeren Schaden nachzuweisen. Der Kunde hat für ein Verschulden seiner Gäste wie für eigenes Verschulden zu haften.
7.2. Die Tell Roth GmbH & Co. KG ist dem Kunden zum Schadensersatz wegen einer Vertragsverletzung nur dann verpflichtet, wenn ihr oder einem Mitarbeiter Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit an der Entstehung zur Last gelegt werden kann, es sei denn, dass Schadensersatz wegen der Verletzung des Lebens, Körpers oder Gesundheit verlangt wird. Haftungsausschlüsse oder -beschränkungen betreffen nicht die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
8. Durchführung von Veranstaltungen
8.1. Tritt der Kunde als Veranstalter auf, hat er sich an alle rechtlichen und sonstigen öffentlichen Vorschriften zu halten. Um alle eventuell benötigten Genehmigungen, Abrechnungen von z.B. GEMA-Gebühren und sonstigen Auflagen, hat sich der Veranstalter selbst zu kümmern. Das Abbrennen von Feuerwerken auf dem Grundstück der Tell Roth GmbH & Co. KG ist ausschließlich erst nach schriftlicher Genehmigung des Landkreis Gifhorn nur durch zugelassene Pyrotechniker möglich. Die schriftliche Genehmigung des Feuerwerkes muss vor Veranstaltungsbeginn der Firma Tell Roth GmbH & Co. KG vorgelegt werden.
8.2. Sollte es nötig sein, eine Sonderreinigung durchzuführen, um eine außerordentliche Verschmutzung zu beseitigen, wird eine Gebühr von mind. 250,- € pro Vorfall erhoben. Die Gebühr wird dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Die Benutzung von Konfetti und Reis innerhalb unserer Räumlichkeiten sowie auf dem Grundstück der Firma Tell Roth GmbH & Co. KG ist nicht gestattet.
9. Besondere Produkthinweise
9.1. Geringfügige Änderungen im Buffet- und Speisenangebot können saison- oder qualitätsbedingt auftreten.
9.2. Frische und geräucherte Fleisch- und Wurstwaren, sowie sonstige für den Verzehr bestimmte Lebensmittel sind sofort nach Erhalt auszupacken und im Sommer in luftdicht gekühlten Räumen, im Winter frostfrei zu lagern.
9.3. Warm angelieferte Speisen und Produkte sind für den sofortigen Verzehr bestimmt. Eine darüber hinaus gehende Verwendung bzw. Weiterverwendung schließt eine Haftung aus. Gelieferte oder vor Ort zubereitete Heißgetränke können kurzfristig oder vorübergehend die normale Verzehr- bzw. Genusstemperatur überschreiten und berechtigen nicht zu einem haftbaren Mangel.
9.4. Bei Bereitstellung unserer bzw. angemieteter Gerätschaften wird von uns keine Haftung für dessen Funktionstüchtigkeit, sowie deren Geräte- bzw. Produkteigenschaften übernommen. Mit der Bereitstellung von Gerätschaften, Zubehör, Geschirr, Dekorationsmaterial und ähnliches, geht auf den Auftragnehmer ein Pfandrecht über.
9.5. Mit Servicepersonal getroffene Vereinbarungen, Nebenabsprachen bzw. Aussagen gelten als unwirksam bzw. nicht getroffen und schließen eine Haftung aus, soweit diese nicht in Schriftform von der Geschäftsleitung oder dazu berechtigten Personen bestätigt wurden.
9.6. Wir weisen darauf hin, dass durch die handwerkliche Produktion unserer Speisen, trotz größtmöglicher Sorgfalt, Spuren von anderen Allergenen, als den ausgewiesenen, in den Speisen vorhanden sein können. Wir bitten Sie, uns bei bekannten Unverträglichkeiten zu informieren, sodass eine Lösung gefunden werden kann.
9.7. Wir halten uns an die für uns verpflichtende deutsche Hygiene-Verordnung (HACCP) und packen daher keine übrig gebliebenen Speisen von unseren Buffets zur Mitnahme ein.
10. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
10.1. Erfüllungsort für die Vertragspflichten beider Vertragsteile ist unser Geschäftssitz (Isenbüttel).
10.2. Für alle Klagen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses ist ausschließlich das für unseren Geschäftssitz (Isenbüttel) zuständige Amts- oder Landgericht zuständig. Dies gilt auch für Ansprüche aus Schecks, Wechseln und Lastschriftverfahren. Wir sind jedoch berechtigt auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.
10.3. Für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertragsverhältnisses gilt deutsches Recht.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. In diesem Fall soll eine Bestimmung gelten, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Ziel möglichst nahekommt.
Isenbüttel, im März 2024
Die Geschäftsleitung
Tell Roth GmbH & Co. KG